Verbot von TPO in kosmetischen Nagelprodukten ab dem 01.09.2025

Ab dem 01.09.2025 ist die Verwendung von TPO (Trimethylbenzoyl-diphenylphosphinoxid) in kosmetischen Produkten in der Schweiz gesetzlich verboten.

Was bedeutet das für Sie?
Alle Produkte der Marke Glamour Pro Line entsprechen den neuen gesetzlichen Anforderungen:

✅ Frei von TPO
✅ Frei von HEMA (nur für professionelle Anwendung)
✅ Hergestellt nach GMP/ISO 22716
✅ Deklarierte Inhaltsstoffe und Warnhinweise auf Etiketten
✅ Konform mit der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 und dem CH-Recht

Eine offizielle Konformitätserklärung können Sie [hier herunterladen oder anfordern].

Unsere Produkte sind ausschließlich für die professionelle Anwendung bestimmt und erfüllen alle geltenden Sicherheitsstandards. Für weitere Informationen oder Dokumente kontaktieren Sie uns unter:
team@gbnails.ch